Was muss man bei einem Kauf von einem Gebrauchtwagen besonders beachten?

November 23rd, 2011

Der Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen bietet sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer ein hohes Maß an Sicherheit.

Es sollten einige Dinge bei einem “kaufvertrag Gebrauchtwagen” beachtet werden:
Unbedingt enthalten sollte der Vertrag Namen und Adressen beider Parteien. Dabei ist darauf zu achten, dass der Käufer sich mittels eines Personalausweises identifizieren kann. Von großer Wichtigkeit sind auch die genauen Daten des Fahrzeugs, welche unter anderem den Hersteller, den KFZ-Typ, die Identifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung aufweisen sollen. Erklärungen zur Garantie und vorangegangenen Unfallschäden sind ebenfalls unbedingt aufzuführen.

Auch auf die Unterschriften der Beteiligten ist dringend zu achten. Diese werden durch Ort und Datum ergänzt und schließen so den Kaufvertrag ab.

Autoversicherungen für Gebrauchtwagen

March 25th, 2011

Nicht immer wird beim Kauf eines neuen Fahrzeugs auch wirklich ein Neuwagen angeschafft. Gerade die jungen Fahranfänger sind zu Beginn ihrer Fahrpraxis bestrebt, sich einen Gebrauchtwagen anzuschaffen. Das ist vor allem deshalb von Vorteil, weil eine kleine Macke hier und da nicht so schnell auffällt, wie bei einem Neufahrzeug. Dennoch muss auch für den Gebrauchtwagen eine KFZ Versicherung abgeschlossen werden und auch hier sollte man sich im Vorfeld gut informieren, um hinterher die richtige Entscheidung zu treffen, denn auch für einen Gebrauchten ist die Auswahl an Angeboten von Versicherungen groß.

Bei gebrauchten Kraftfahrzeugen gibt es solche, die noch sehr jung sind und eben ältere Fahrzeuge, die unter die Rubrik Youngtimer oder Oldtimer fallen. Die Letztgenannten bekommen in der Regel bei jeder Versicherungsgesellschaft besondere Verträge angeboten. Für die normalen Gebrauchtwagen sollte man sich zunächst einmal darüber im Klaren sein, welchen Schutz man mit der Kfz Versicherung anstrebt. Einige Versicherungsnehmer halten den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung schon für ausreichend. Die meisten Kfz-Halter sind jedoch davon überzeugt, dass man zumindest den Schutz einer Teilkaskoversicherung ebenfalls in Betracht ziehen sollte. Schließlich sind hier Schäden wie Glasbruch oder Schäden nach einem Wildunfall genauso abgesichert wie auch Diebstahlschäden.

Es gibt auch einige Fahrzeugführer, die für ihr altes Auto einen Vollkaskoschutz einschließen. Dabei kann man das gebrauchte Fahrzeug genauso schützen wie ein Neufahrzeug, doch muss das nicht auch genauso kostspielig sein. Es gibt einige Versicherer, die ihren Kunden einen speziellen Vollkaskoschutz für Gebrauchtwagen anbieten. Diese bieten den vollen Vollkaskoschutz einer Kfz Versicherung an und sind dennoch erheblich günstiger, als dies bei dem vergleichbaren Schutz für ein Neufahrzeug der Fall wäre. Allerdings ist eine solche Gebrauchtwagenkasko an gewisse Vorgaben gebunden. So muss das Fahrzeug über ein gewisses Mindestalter verfügen, damit es diesen besonderen Vollkaskoschutz genießen kann. Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann kann man für günstiges Geld auch seinen Gebrauchtwagen rundum schützen.